Beitragsordnung

Beschlossen auf dem Gründungssporttag des KSB Oder-Spree am 08. Januar 1994 in Bad Saarow.
Geändert auf der Mitgliederversammlung des KSB Oder-Spree am 20. März 1997 in Beeskow.
Geändert auf der Mitgliederversammlung des KSB Oder-Spree am 19. März 1999 in Beeskow.
Geändert auf dem Kreissporttag des KSB Oder-Spree am 19. März 2004 in Beeskow.
Geändert auf der Mitgliederversammlung des KSB Oder-Spree am 20. März 2009 in Beeskow.

Die Mitgliedsvereine des KSB sind nach § 7 Absatz 3 der Satzung zur Entrichtung von Beiträgen an den KSB verpflichtet.

Grundlage bildet die jährliche Bestandserhebung, die bis zum 06. Januar für das laufende Jahr an den Kreissportbund einzureichen ist.

Diejenigen Vereine, die bis zum 31. Januar des laufenden Jahres keine Bestandserhebung eingereicht haben, werden mit der Mitgliederzahl des Vorjahres erfasst, wobei dann zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine Verzugsgebühr in Höhe von 50,00 Euro an den KSB zu entrichten ist.

Die Höhe des Beitrags pro natürliches Mitglied der Vereine an den KSB wird jährlich für das Folgejahr beschlossen. Mitgliedsvereine des KSB zahlen bis zum 31. März jeden Jahres ihren Mitgliedsbeitrag. Vereine, die bis zum 30.06. aufgenommen werden, zahlen den vollen Jahresbeitrag. Vereine, die nach dem 30.06. des Jahres aufgenommen werden, zahlen den halben Jahresbeitrag.

Neu im Kalenderjahr aufgenommene Vereine zahlen den Mitgliedsbeitrag bis spätestens 4 Wochen nach Rechnungslegung durch den Kreissportbund.

Für Vereine, die ihrer Beitragspflicht bis zu diesem Zeitpunkt nicht nachgekommen sind, erlischt der Anspruch auf alle Fördermaßnahmen sowie die weiteren Leistungen durch den KSB.

Der Kreissportbund verwendet die Beiträge entsprechend seiner Satzung und dem bestätigten Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr.

Diese Beitragsordnung tritt mit ihrer Bestätigung durch den Kreissporttag am 19. März 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fassung vom 19. März 1999 außer Kraft.


Die Betragsordnung finden Sie hier zum Download.