Übungsleiterlehrgang gestartet

Endlich geht es wieder los. Unter Leitung von Christoph Jahn, Referent der Europäischen Sportakademie Brandenburg starteten 11 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Wochenende den Grundlagenlehrgang zur Ausbildung als lizensierte Trainer C. Viel Erfolg und herzlichen Dank, dass sie sich ehrenamtlich in unserer Sportfamilie engagieren wollen.

Stellenausschreibung- FSJ

Lockerungen: 3G beim Outdoorsport und keine Kontaktlisten mehr

 

 

 

 

 

 

 

  Pressemitteilung

 

Bad Saarow,  10. August 2021

#WirFürEuch
Vereine können sich um Förderung von Nachwuchsprojekten bewerben

 Egal, ob Fußball oder Volleyball, egal, ob Schach oder Badminton oder gar Modellflugsport – das Helios Klinikum Bad Saarow unterstützt die Nachwuchsarbeit der Vereine in unserem Landkreis Oder-Spree.

 Nach den Monaten der Pandemie wollen viele Vereine wieder voll durchstarten. Das Helios Klinikum Bad Saarow möchte sie dabei unterstützen und hat das Projekt #WirFürEuch ins Leben gerufen. Alle Vereine des Landkreises Oder-Spree, welche Kinder und Jugendliche in Bewegung bringen, können sich um die Förderung eines bestimmten Projektes bewerben. Egal, ob neue Bälle, Schläger, ein Trikotsatz oder ein Schachbrett – das Bad Saarower Klinikum zahlt die Rechnung der Siegervereine.

Die Teilnahme an der Aktion ist ganz einfach: Vereine, die im Nachwuchsbereich tätig sind oder Kinder auf andere Art und Weise bei der körperlichen wie mentalen Betätigung unterstützen, können sich bis zum 5. September 2021 mit einem kreativen Video oder einem Foto und einem ganz konkreten Projekt bewerben.

 

Aus allen Einsendungen wird eine Jury die Gewinnerprojekte auswählen, die aus folgenden Personen besteht: Arnold Bischinger, Leiter des Kultur- und Sportamtes LOS; Max Meißner, alias Rapper „Kesh“; Iryna Dettmann, Kinderärztin; Anja Laux, Leiterin Kita „Filius“ und Klinikgeschäftsführerin Carmen Bier. Auch die Community in den Sozialen Medien und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums haben eine Stimme und entscheiden so mit, welche Vereine eine Förderung erhalten.

„Die Höhe der Spendensumme bestimmen dann unsere Mitarbeiter:innen sowie deren Familienmitglieder. Für jeden zurückgelegten Kilometer, die sie im Zeitraum vom 27. bis zum 30. August bei der Aktion #Heliosläuft zurücklegen, spendet unser Klinikum einen Euro. Unsere Mitarbeiter:innen haben es also selbst in der Hand, wie hoch die Spendensumme sein wird und wie viele Vereine am Ende unterstützt werden können“, so Klinikgeschäftsführerin Carmen Bier.

Alle Informationen zum Projekt und zu den benötigen Bewerbungsunterlagen finden die Vereine unter: http://helios-gesundheit.de/bad-saarow/wirfuereuch/

 

Bildunterschrift: #WirFürEuch

Fotocredit: Dorothee Sikora, Helios Kliniken

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Das Helios Klinikum Bad Saarow ist ein Krankenhaus der qualifizierten Regelversorgung und gehört mit 585 Betten zu den modernsten und größten Kliniken der Region. 17 Fachabteilungen, drei Institute, eine Zentrale Notaufnahme, ein Zentrallabor und verschiedene zertifizierte Zentren ermöglichen ein umfassendes Spektrum modernster Diagnostik und innovativer Therapien.

Im Jahr 2019 wurden im Helios Klinikum Bad Saarow 30.400 Patienten stationär und zusammen mit den am Klinikum angeschlossenen medizinischen Einrichtungen 154.600 Patienten ambulant behandelt.

Als Akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane nimmt das Klinikum an der Lehre und Ausbildung von Medizinstudenten teil.

Gelegen in einer einzigartigen Naturlandschaft am Scharmützelsee ist das Krankenhaus etwa 30 Autominuten vom Flughafen Berlin-Schönefeld entfernt sowie auch direkt mit der Bahn erreichbar.

 Helios ist Europas führender privater Krankenhausbetreiber mit insgesamt rund 120.000 Mitarbeitern. Zum Unternehmen gehören unter dem Dach der Holding Helios Health die Helios Kliniken in Deutschland sowie Quirónsalud in Spanien und Lateinamerika. Rund 20 Millionen Patienten entscheiden sich jährlich für eine medizinische Behandlung bei Helios. 2020 erzielte das Unternehmen einen Gesamtumsatz von 9,8 Milliarden Euro.

 In Deutschland verfügt Helios über 89 Kliniken, rund 130 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und sechs Präventionszentren. Jährlich werden in Deutschland rund 5,2 Millionen Patienten behandelt, davon 4,1 Millionen ambulant. Helios beschäftigt in Deutschland 73.000 Mitarbeiter und erwirtschaftete 2020 einen Umsatz von 6,3 Milliarden Euro. Helios ist Partner des Kliniknetzwerks „Wir für Gesundheit“. Sitz der Unternehmenszentrale ist Berlin.

 Quirónsalud betreibt 52 Kliniken, davon sechs in Lateinamerika, 70 ambulante Gesundheitszentren sowie rund 300 Einrichtungen für betriebliches Gesundheitsmanagement. Jährlich werden hier rund 15 Millionen Patienten behandelt, davon 14,1 Millionen ambulant. Quirónsalud beschäftigt rund 40.000 Mitarbeiter und erwirtschaftete 2020 einen Umsatz von 3,5 Milliarden Euro.

 Helios Deutschland und Quirónsalud gehören zum Gesundheitskonzern Fresenius.

  Pressekontakt:

Helios Klinikum Bad Saarow
Anja Paar
Abteilungsleiterin
Unternehmenskommunikation/Marketing
T (033631) 7-2440
M 152 54 777 227

anja.paar@helios-gesundheit.de

Pieskower Straße 33 – 15526 Bad Saarow
www.helios-gesundheit.de/kliniken/bad-saarow

 

 

Für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement im Schützenverein Herzberg wurde Wolfgang Loy mit der Ehrennadel des Kreissportbundes Oder-Spree in Gold ausgezeichnet.

Die Auszeichnung nahm (mit Abstand und im Freien) der Vorsitzende des Kreissportbundes, Jörg Fiedler vor.

 

Die ZABH bietet den umliegenden Gemeinden (z.B. Behörden, Feuerwehren, Sportvereinen) die Möglichkeit einer Impfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson. Das Angebot ist kurzfristig. Gerne können die Sportvereine aus unserem Landkreis diese Aktion mit in Anspruch nehmen.

Hierzu wäre es wichtig, dass eine Liste der zu Impfenden an das Funktionspostfach zabh.impfaktion@zabh.brandenburg.de versandt und eine Ansprechpartnerin/ein Ansprechpartner benannt wird. Idealerweise könnte der Kreissportbund diese Aktion in der Gesamtheit koordinieren. Es wäre aber auch möglich, dass sich die Sportvereine direkt an die ZABH wenden. Wichtig ist die Vermeidung von Einzelmeldungen.

Sobald hier die Meldung eingeht, wird der Termin benannt und Belehrungen sowie Formulare werden als Anlage versandt, die für den Impftermin von Bedeutung sind.

Ich möchte Sie bitten, diese Information an Ihre Mitgliedsvereine weiterzuleiten.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Danilo Schrape

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg

Leiter Stabsstelle Lagedienst und Innenrevision

Poststr. 72

15890 Eisenhüttenstadt

Tel:  0049 3364 – 427 122

Mobil: 0049 173 – 21 54 439

Fax: 0049 3364 – 44 318

E-Mail: danilo.schrape@zabh.brandenburg.de

Für das Land Brandenburg gilt ab dem morgigen Mittwoch (16.6.) keine Eindämmungsverordnung mehr, sondern wieder eine sogenannte Umgangsverordnung. Darüber hat die Landesregierung heute in Potsdam informiert und in diesem Zusammenhang auch weitere kleine Öffnungsschritte für den Sport bekanntgegeben. Zwar gelten weiterhin noch die Grundsätze des Mindestabstandes und der anderen Hygienemaßnahmen, doch die Masken- sowie die Testpflicht sind größtenteils aufgebhoben.

Laut Pressemitteilung der Staatskanzlei gibt es mit Inkrafttreten der Umgangsverordnung „keine Testpflicht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 20“. Das heißt, hier kann nun auch im Indoorbereich Sport getrieben werden, ohne dass die Aktiven einen negativen Test vorlegen müssen. Doch Achtung: Dies gilt nur für den kontaktlosen Sport unter dem Hallendach. Für den Kontaktsport in Sporträumen und –hallen wurde dagegen eine Ausnahme formuliert: Hier muss weiterhin getestet werden. Gleiches gilt bei größeren Sportveranstaltungen indoor. Für jene unter freien Himmel indes entfällt sie. Beiden gemein ist, dass sie – egal, ob drinnen oder draußen – nun in einem größeren Rahmen stattfinden (1.000 Gäste statt bisher 500 bzw. 200) dürfen. Unter freiem Himmel entfällt neben der Test- auch die Maskenpflicht. Letztere hingegen gilt noch bei Indoor-Events genauso wie in den Umkleideräumen im ganzen Land.

Die Regeln gelten, sobald die Umgangsverordnung veröffentlicht ist. Sie wird dann auch auf der Corona-Hilfe Seite des Landessportbundes Brandenburg verlinkt.

Unsere Vereine haben neben dem Transparenzregister nun auch vermehrt Post von der GEZ erhalten.

Folgende Hinweise:

Vereine sollten Widerspruch gegen die Bescheide einlegen, die nach Auffassung des DOSB auch Aussicht auf Erfolg haben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Gemeinnutz
  2. Keine Angestellten im Verein, also nur Ehrenamtliche

Bei­trags­frei sind je­doch (alle) Ver­ei­ne, Ver­bän­de und Stif­tun­gen in­so­weit, als ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten ist für Be­triebs­stät­ten die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 RBStV) oder in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 RBStV).

 Des­halb sind nach Auf­fas­sung des Bei­trags­ser­vi­ces von ARD, ZDF und Deut­schlan­dra­dio­ die Be­triebss­tät­ten von ein­ge­tra­ge­nen ge­mein­nüt­zi­gen Ver­ei­nen und Stif­tun­gen nicht an­mel­de­pflich­tig, an denen ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter und 1-Euro-Jobber beschäftigt sind (Bro­schü­re „Der Rund­funk­bei­trag für Un­ter­neh­men, Ins­ti­tutio­nen und Ein­rich­tun­gen des Ge­mein­wohls“, Stand, 01.01.2017, S. 4). Denn nach de­ren Vor­stel­lung ist in die­sem Fall kein „Ar­beits­platz“ ge­ge­ben.

Zudem gilt, wenn der Vereinssitz die „Privat-Adresse“ des Vorsitzenden ist, müsste er theoretisch bereits privat die GEZ-Gebühren bezahlt haben. Tut er dies nicht, dann muss er tatsächlich analog bezahlen.

Sollte im Vereinshaus ein Arbeitsplatz oder Angestellte vorhanden sein, reduziert sich der Beitrag auf ein Drittel.

Nach § 5 Abs. 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RBStV) ist im nicht privaten Bereich für je­de Be­triebs­stät­te von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Die Höhe des zu leistenden Rundfunkbeitrags bemisst sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten und beträgt für eine Be­triebs­stät­te zum Bei­spiel mit kei­nem oder bis acht Be­schäf­tig­ten ein Drittel des Rundfunkbeitrags, al­so 5,83 € im Mo­nat. Die­se Re­ge­lung gilt grund­sätz­lich auch für we­gen der För­de­rung ge­mein­nüt­zi­ger, mild­tä­ti­ger oder kirch­li­cher Zwe­cke steu­er­be­güns­tig­te Ver­ei­ne, Ver­bän­de und Stif­tun­gen.

Landessportbund Brandenburg

Susanne Springborn

Der LSB will das Sportabzeichen in Brandenburg weiter voran bringen und in diesem Zusammenhang auch das Angebot bzw. die Möglichkeiten der Sportabzeichen-Abnahme für Menschen mit Behinderung erweitern.

Aus diesem Grund führt die Brandenburgische Sportjungend einen Lehrgang zum/r Prüfer*in für Menschen mit Behinderung durch. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Berechtigung zur Abnahme des allg. Sportabzeichens.

Nach Beendigung des Lehrgangs wird auf dem „Ausweis Prüfer*in“ die Berechtigung zur Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung mit dem Zusatzvermerk MmB ergänzt. Die Ausstellung erfolgt auf Antrag durch den LSB (z.H. Herrn Schmidt).

Termin: 24.04.2021

Ort: Skate Point Kolzenburg

Zeit: 09:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr

folgende Schwerpunkte  werden in den 8 Lerneinheiten vermittelt:

–              Einführung in die Geschichte des Sportabzeichens

–              Allgemeines zum Sportabzeichen

–              Voraussetzungen für die Abnahme

–              Behinderungsklassen

–              Leistungskatalog

–              Prüfungsbestimmungen zu den sportpraktischen Disziplinen

–              Praxisübungen

An der Teilnahme Interessierte melden sich bitte bei Guido Hannemann (g.hannemann@sportjugend-bb.de).

Gern könnt Ihr die Info an dem Sportabzeichen verbundene Vereine weiterleiten.

Für Rückfragen stehen Guido Hannemann (033205-2048 – 12) oder Maximilian Schmidt (03 31 – 9 71 98 – 49) zur Verfügung.

Vorsicht bei Aussetzung der Beiträge für Mitglieder

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